Sunday, 01 October 2017
 
  Home arrow Artikel arrow Politik und Kultur arrow Der Fall Mehemet - ausländische Straftäter genießen Sonderrechte
template designed by Joomla-templates.com
 
Main Menu
Home
Neues
Artikel
Web Links
Kontakt/Impressum
Suche
Italienisch
App Workshop
Registrierte Benutzer


Der Fall Mehemet - ausländische Straftäter genießen Sonderrechte
Benutzer Bewertung: / 3
SchlechtSehr Gut 
Geschrieben von Tobias Heinz   
Thursday, 08 May 2003
Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt eine Entscheidung gefällt, die praktisch bedeutet, dass schwer kriminelle ausländische Jugendliche einen Rechtsanspruch darauf haben, in Deutschland zu leben. Es ging um Deutschlands bekanntesten Jungverbrecher, den in München aufgewachsenen Türken Muhlis Ari, in den Medien aus „Jugendschutzgründen“, wie es hieß, „Mehmet“ genannt. Dieser Name ist dem heute 18-Jährigen geblieben.

Update: » Das Bild des vorbildlich resozialisierten „Mehmet“ hat sich als sozialromantischer Wunschtraum entpuppt. « Beckstein, Justizminister Bayern - 3. März 2005,

"Euer Tod wird aus meiner Hand kommen" schrie Mehmet vor seiner Festnahme Anfang März 2005. Die zu Hilfe eilende Mutter wurde von ihrem Sohn ebenfalls niedergestoßen; seine auf dem Boden liegenden Eltern traktierte Muhlis mit Fußtritten. Dazu drohte er, er werde sie beide umbringen: „Euer Tod wird aus meiner Hand kommen, ich bringe euch um, ich werde euch abstechen!“

Den eingeschüchterten Eltern blieb nichts anderes übrig, als ihrem Sohn zwölf Euro zu geben – alles, was der Vater bei sich hatte. Mit dieser Summe verließ Muhlis die Wohnung. Die Eltern sahen keinen anderen Ausweg und erstatteten Anzeige gegen ihren Sohn.

Polizeibeamte warteten vor der Wohnung auf den jungen Mann und nahmen ihn bei seiner Rückkehr um 22.55 Uhr fest. Muhlis A. leistete keinen Widerstand. Bei der Vernehmung leugnete er die Tat, machte zur Sache keine Angaben und verständigte einen Rechtsanwalt. Am Donnerstagmittag wurde er dem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl wegen räuberischer Erpressung und Bedrohung erließ.


Schon mit zehn Jahren begann Mehmet seine kriminelle Laufbahn. Er klaute, erpresste Mitschüler und entwickelte sich zum gefürchteten Schläger, dessen Opfer häufig im Krankenhaus landeten. Bis zu seinem 14. Lebensjahr kamen so über 60 Straftaten zusammen, darunter wiederholt Ladendiebstahl, Einbruch, Raub, Nötigung, Sachbeschädigung, Auto-Aufbruch, räuberische Erpressung, Brandstiftung, Hausfriedensbruch, Schwarzfahren und immer wieder schwere Körperverletzung. Da strafunmündig, wurden alle diese Verbrechen nicht geahndet.

Das Fass lief erst über, als Mehmet kurz nach Vollendung des 14. Lebensjahres einen 19-jährigen Münchner Gymnasiasten mit einer Zaunlatte bewusstlos schlug, dabei schwer verletzte und ihm eine Geldbörse mit 80 Mark und einen Walkman raubte. Jetzt endlich konnte dem Verbrecher der Prozess gemacht werden. Er wurde wegen Raubs zu einem Jahr Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt. Über Mehmets Berufung wurde nicht mehr entschieden, weil die Stadt München seine inzwischen abgelaufene Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängerte. Am 14. November 1998 wurde er in die Türkei abgeschoben.

Der Weg durch die Instanzen

Der Fall erregte auch deshalb besondere Aufmerksamkeit, weil zum ersten Mal ein ausländischer Jugendlicher in seine Heimat abgeschoben wurde, obgleich seine Eltern in Deutschland bleiben dürfen.

Doch Mehmets Anwalt Alexander Eberth beschritt den Rechtsweg. Während das Verwaltungsgericht München entschied, die Stadt München habe Mehmet zu Recht die Aufenthaltserlaubnis verweigert und seine Abschiebung in die Türkei sei rechtmäßig gewesen, entschied auf die Berufung von Mehmets Anwalt hin der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im vergangenen November, die Stadt München sei verpflichtet, die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.

Gegen diese Entscheidung legte die Stadt München Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht ein und ist jetzt unterlegen. Die Bundesrichter befanden, Mehmet sei „faktisch Deutscher“, da er hier geboren sei. Eine Abschiebung wäre nur gerechtfertigt gewesen, wenn er wegen schwerer oder besonders schwerer Straftaten rechtskräftig verurteilt worden wäre. Doch da liegt der Hund begraben: Da Mehmet nahezu alle seine – wenn auch zum Teil schweren – Straftaten im Zustand der Strafunmündigkeit begangen hat, konnte er auch nicht verurteilt werden. Und die eine Straftat, so die Bundesrichter, die Mehmet mit 14 Jahren beging, sei nicht schwer genug, um eine Abschiebung zu rechtfertigen. Zudem sei diese Verurteilung noch nicht rechtskräftig (das Verfahren soll allerdings nach Mehmets Rückkehr wieder aufgenommen werden). Mit anderen Worten: In den Augen des Bundesverwaltungsgerichtes ist der Serientäter Mehmet so unbescholten wie ein neugeborenes Kind!

Wovon deutsche Jugendliche nur träumen können

Neben dieser wohlfeilen juristischen Bewertung stützten sich die Bundesrichter auf ein Gutachten des Münchner Professors Dr. Norbert Nedopil, der Mehmet bescheinigt, im Augenblick gehe keine ernsthafte Gefahr von ihm aus und er sei gewillt, ein gesetzestreues Leben zu führen. Allerdings, so schränkte Nedopil sein Gutachten ein, sei eine Straffreiheit von Mehmet wahrscheinlich nur zu erwarten, wenn er bei seiner Rückkehr einen „sozialen Empfangsraum“ geboten erhalte. Gemeint sind damit u. a. eine Wohnung, Betreuung durch Sozialarbeiter, Qualifizierungsmaßnahmen und ein sicherer Arbeitsplatz. Von einer solchen staatlichen Fürsorge können übrigens gesetzestreue deutsche Jugendliche nur träumen.

Mehmet lungerte offenbar die vergangenen vier Jahre in der Türkei nur herum, ohne in eine Schule zu gehen oder einen Beruf zu erlernen. Er hat immer noch keinen Schulabschluss und keine Ausbildung. Eine Wohnung in Deutschland muss ihm erst beschafft werden, nachdem er nicht zu seinen Eltern zurückkehren wird. Der „soziale Empfangsraum“ muss also entsprechend groß sein. Die Stadt München rechnet mit Kosten für Mehmet von täglich mindestens 170 Euro. Die frühere Betreuung Mehmets hat den Steuerzahler bereits rund 50.000 Euro gekostet.

Mehmet habe bei der Nachricht, dass er wieder nach Deutschland kommen darf, einen Luftsprung gemacht, berichtet sein Anwalt stolz. Dass er immer noch nicht gelernt hat, wie man sein Geld mit ehrlicher Arbeit verdienen kann, wird den Burschen kaum stören. Notfalls kann er ja wieder auf seine kriminellen Fähigkeiten zurückgreifen. Und damit wäre er in der bayerischen Landeshauptstadt nicht allein. Derzeit sind der Polizei in München 38 jugendliche Intensivtäter bekannt, davon 22 Ausländer (wie viele von den „deutschen Tätern“ zudem eingebürgerte Ausländer sind, war nicht zu erfahren). In dieser Rubrik werden jugendliche Serientäter geführt, die schon 20 und mehr Straftaten begangen haben. Es sollen noch „krassere Fälle“ als Mehmet darunter sein. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können sie sich nun ale vor einer Abschiebung sicher wähnen. Die multikulturelle Gesellschaft – ist sie nicht herrlich

Letzte Aktualisierung ( Thursday, 03 March 2005 )
 
Archiv
Lesezeichen setzen
Lesezeichen setzen
Zur Startseite machen
Teilen Sie diese Seite ...
Latest News
Most Read
Who's Online
Aktuell sind 2 Gäste online

(C) 2017 Tobias Heinz
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.

Get The Best Free Joomla Templates at www.joomla-templates.com