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Keine Wohnung ist gut genug
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Geschrieben von Rüsselsheimer Echo / E. Schmidt   
Wednesday, 24 November 2004
Sie waren unzertrennlich und obendrein anspruchsvoll, die beiden Sozialhilfeempfänger aus der früheren Sowjetunion, die Ende 1999 der Stadt Rüsselsheim zugewiesen wurden. Mutter und Sohn wurden als so genannte Kontingentflüchtlinge wie üblich vom Sozialamt zunächst in einer Unterkunft für Asylbewerber untergebracht und lebten dort in zwei kleinen, mit einer Tür verbundenen Zimmern.

Als im Haus zwei Einzelzimmer frei wurden, eines im ersten, eines im zweiten Stock, lehnten beide dieses Angebot ab, weil die 59-jährige Mutter darauf beharrte, mit dem 26-jährigen Sohn gemeinsam auf engstem Raum leben zu wollen.

Als das Wohnungsamt beiden wenig später zunächst eine 63 Quadratmeter große Wohnung der Nassauischen Heimstätte und dann eine 40-Quadratmeter-Wohnung der Gewobau anbot (die die Sozialhilfe bezahlt hätte), lehnten sie auch dieses Angebot ab mit der Forderung, man könne nur eine Wohnung mit Balkon und im Erdgeschoss akzeptieren. Als die Behörde diesen Wunsch nicht erfüllte und dem Sohn, der als Beruf Lkw-Fahrer angibt, aber sich bisher jeglicher Arbeit verweigert hat, ein Zimmer in einer Männer-Unterkunft in Groß Gerau offerierte, empörte sich das Paar. Beide behaupteten nun, der mit dem Fall befasste Sozialarbeiter sei bestechlich und würde andere Personen bei der Wohnungszuweisung bevorzugen.

Das Rechtsamt des Kreises und der Vermittlungsausschuss wurden mit dem Fall befasst, die Beschwerde landete schließlich auf dem Tisch des Regierungspräsidenten in Darmstadt. Ermittlungen wurden aufgenommen, die Staatsanwaltschaft schaltete sich ein und für den wegen Verleumdung angezeigten Sozialarbeiter ging zwischenzeitlich eine von 18 Personen unterschriebene Sympathiebekundung ein.

Gestern war Gerichtstermin beim Amtsgericht Rüsselsheim, den die Kläger platzen ließen: Richter, Staatsanwalt und Sozialarbeiter warteten auf sie vergeblich. Mutter und Sohn erhalten jetzt einen Strafbefehl und wurden in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt.

Der Sozialarbeiter teilte nach dem Urteilsspruch mit, daß das seltsame Paar inzwischen nach verzogen sei.

 
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