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Keine Zeit für gemeinnützige Arbeit? Drucken
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Geschrieben von Tobias Heinz   
Saturday, 08 January 2005

Ein besonderer Fall wurde am Verwaltungsgericht Neustadt am Donnerstag entschieden (AZ: 4 L 2692/04):

Im verhandelten Fall verpflichtete ein Sozialamt einen 51-Jährigen, wöchentlich 20 Stunden als Bürohilfskraft in den sozialen Diensten der Stadt zu arbeiten. Das wollte der Mann nicht akzeptieren und zog vor Gericht (Gerichtskosten von Sozialhilfeempfängern werden vom Sozialamt bezahlt).

Seine selbstständige Tätigkeit als Astrologe lasse ihm dafür keine Zeit, sagte er zur Begründung. Der Mann verdient mit dieser Arbeit den Angaben im Antrag auf Sozialhilfe zufolge rund 110 Euro im Monat.

Die Richter ließen den Einwand des Klägers nicht gelten. Die gemeinnützige Tätigkeit sei ihm zuzumuten, so das Gericht. Er sei dazu sowohl körperlich als auch geistig in der Lage. Außerdem blieben ihm noch genügend Zeit, sich seiner Tätigkeit als Astrologe zu widmen.

 
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