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Zwischenruf: Kinderbetreuung
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Geschrieben von Tobias Heinz   
Saturday, 16 June 2012

Wenn es um die Betreuung unserer Kinder geht, kann man sich einiges einfallen lassen. Man kann viel Geld in die Hand nehmen und Infrastrukturen bauen, die über Jahrzehnte erhalten werden müssen. Man kann Erzieherinnen in den Staatsdienst bringen, die über Jahre bezahlt werden wollen - ob es noch genug Kinder gibt oder nicht und die dann eine Pension erhalten müssen. Man kann sich darüber streiten, ob es gerecht ist, wenn für eine Minderheit an Familien (70% der Familien pflegen und erziehen ihre Kinder selbst zuhause) Milliarden in die Hand genommen werden.

Als verfassungstreue Bürger haben aber viele Familien immer versucht, Verordnungen, Gesetze und die Verfassung ernst zu nehmen und zu befolgen. Besonders das Familienbild unseres Grundgesetzes, das tw. aus der schlimmen Erfahrung der staatlichen Erziehung im NS Staat entsprang, halten sie als die Basis einer pluralistischen Gesellschaft für wichtig. Wie einseitig die Meinungsbildung in einem Staat mit staatlich gelenkter Erziehung wird, kann man noch heute an der sehr einheitlichen Meinung von Menschen aus der DDR zu einzelnen Themen ersehen (Wirtschaft, Freiheit, Glauben).

Wie aber geht eine staatliche Pflege und Erziehung der Kinder mit dem Grundgesetz zusammen, wo es heißt:

Artikel 6 Abs 2 Grundgesetz:
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.


Ich denke, daß es eine besondere Wichtigkeit hat, wenn das Grundgesetz, das ansonsten hauptsächlich Rechte des Bürgers formuliert, hier eine Pflicht der Eltern festschreibt. Nur selten schreibt es den Bürgern sonst Pflichten ins Stammbuch: die Erziehung der Kinder ist aber sogar "zuvörderst die Pflicht" der Eltern - nicht einfach nur eine Pflicht, sondern zuvörderst (lt. Duden: "primär, vor allem") deren Pflicht.

Der Staat darf den Eltern diese Pflicht nicht abnehmen. Wenn Kinder 10 Std. schlafen und 8 Std in der KITA sind, nehmen die Eltern eben nicht mehr "zuvörderst" die Pflicht der Erziehung wahr! Diese Pflicht wird dann vom Staat erfüllt. Grundgesetzwidrig?

Doch noch ein anderer Grund wiegt sehr schwer:

Artikel 33 Abs. 1 Grundgesetz
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Die meisten Bürger haben ihre Kinder selbst erzogen (ca. 70% der Eltern heut) - und sich nicht in Fabrik oder Büro "aus dem Staub" gemacht! Wie kann noch von "gleichen staatbürgerlichen Pflichten" die Rede sein, wenn genau diese Eltern zunächst ihre zuvördersten Pflichten wahrnehmen und dann zusätzlich die hohen Subventionen für staatliche KITA-Erziehung finanzieren (und dann nicht einmal einen kleinen finanziellen Ausgleich erhalten)? Wo ist da das Prinzip, daß jeder Deutsche die gleichen staatsbürgerlichen Pflichten hätte?

Die KITA Erziehung ist nicht nur aus der Perspektive der Kinder und des Kindeswohles ein schwerer Fehler. Sie ist nicht nur teuer und muß über die nächsten Jahrzehnte auch ohne ausreichend Kinder unterhalten und finanziert werden: sie ist vor allem auch fundamental ungerecht und widerspricht den Vorgaben unserer Verfassung!

Letzte Aktualisierung ( Saturday, 16 June 2012 )
 
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