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Betreuungsgeld vs. KITA Ausbau - Denkanstoß
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Geschrieben von Tobias Heinz   
Tuesday, 19 June 2012

Kinderbetreuung vs. demographische Katastrophe

Wie Regierung und Verwaltung unsere Gesellschaft umgestalten und warum.

PDF Download ::hier::

Grundgesetz Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Die Debatte um die Gestaltung der Kinderbetreuung nimmt groteske Züge an und der Ton der Eltern entgegengebracht wird, wird rauer bis hin zur Beleidigung. Der eigentliche Charakter des Vorganges wird aber von vielen verkannt.

Geht es wirklich um das Wohl unserer Kinder (vor allem vorgetragen von Menschen, die selbst keine Kinder haben)? Geht es wirklich um die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau? Geht es wirklich um die Umsetzung einer „Gender-Agenda“, die die Unterschiede zwischen „männlich“ und „weiblich“ endgültig austilgt?

Zunächst beobachte ich, dass der Prozess die Konzeption von Staat, wie sie sich unser Grundgesetz vorgestellt hat („alle Gewalt geht vom Volke aus“), umkehrt. Während unser Grundgesetz davon ausgeht, dass das Volk seinen Staat gestaltet, zeigt die Debatte, dass hier der Staat versucht, das Volk zu gestalten.

Das könnte aus dem Willen erfolgen, das Volk zum Besseren umzuerziehen oder eine positive Zukunft durch die Erziehung der Kinder zu gestalten („bringt sie uns jung, dann sind sie ganz unser“), ich erkenne klar, dass es hier aber nicht um die Kinder und deren Wohl gehen kann, wenn heute ca. drei Viertel aller Kinder erfolgreich zu Hause erzogen, gepflegt und betreut werden.

Dass hier Argumente gedreht werden, wie man sie braucht wird deutlich, wenn man die Diskussion um die sog. „Bildungsgerechtigkeit“ verfolgt. Während dort häufig angeführt wird, dass Kinder aus funktionierenden Familien einen Bildungsvorteil gegenüber Kindern aus kaputten oder bildungsfernen Familien hätten, da sie zu Hause das Vorbild der Eltern erleben würden (siehe z. B. die Studie des Familienministeriums zur Lesefähigkeit: Die Eltern sind die wichtigsten Vorbilder ihrer Kinder und haben selbst den größten Einfluss darauf, wie sehr sich ihre Kinder für Bücher interessieren.“), wird bei der Betreuung von Babies und Kleinkindern in staatlichen Horten, Krippen und KITA's häufig suggeriert, dass hier ein Vorteil in der Betreuung durch staatliche „Profis“ bestehen könnte (wenn ich auch noch nie jemand gesehen habe, der den „staatlichen Profis“ z. B. den Bau seines Hauses oder die Verwaltung seiner Finanzen anvertrauen würde).

Wie aber geht eine staatliche Pflege und Erziehung der Kinder mit dem Grundgesetz zusammen? Das Grundgesetz fordert: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Ich denke, dass es eine besondere Wichtigkeit hat, wenn das Grundgesetz, das ansonsten hauptsächlich Rechte des Bürgers formuliert, hier eine Pflicht der Eltern festschreibt. Nur selten schreibt es den Bürgern sonst Pflichten ins Stammbuch: die Erziehung der Kinder ist aber sogar "zuvörderst die Pflicht" der Eltern - nicht einfach nur eine Pflicht, sondern zuvörderst (lt. Duden: "primär, vor allem") deren Pflicht.

Der Staat darf den Eltern diese Pflicht nicht abnehmen. Wenn Kinder 10 Std. schlafen und 8 Std in der KITA sind, nehmen die Eltern eben nicht mehr "zuvörderst" die Pflicht der Erziehung wahr! Diese Pflicht wird dann vom Staat erfüllt. Grundgesetzwidrig?

Doch noch ein anderer Grundsatz wiegt sehr schwer:

Artikel 33 Abs. 1 Grundgesetz

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Die meisten Bürger haben ihre Kinder selbst erzogen (und tun dies auch noch, ca. 70% der Eltern)! Wie kann noch von "gleichen staatbürgerlichen Pflichten" die Rede sein, wenn genau diese Eltern zunächst ihre zuvördersten Pflichten wahrnehmen und dann zusätzlich die hohen Subventionen für staatliche KITA-Erziehung finanzieren (und dann nicht einmal einen kleinen finanziellen Ausgleich erhalten)? Wird hier noch das Prinzip, dass jeder Deutsche die gleichen staatsbürgerlichen Pflichten hätte, in ausreichendem Maße beachtet?

Es wäre hier wahrscheinlich nicht angemessen, auf die vielen Fälle zu verweisen, in denen Kinder, die unter der Obhut der Profis der Jugendämter stehen, ermordet wurden, aber wir alle wissen z. B., dass es die staatlichen Schulen schaffen, aus hochmotivierten und lernbegierigen Erstklässlern, die dem Tag der Einschulung entgegenfiebern, innerhalb von kurzer Zeit frustrierte, lernmüde und wissensscheue Schulfeinde zu machen. Die schönsten Werke der Literatur, Kunst und Musik kann man Kindern auf das ganze Leben dadurch verleiden, dass ein studierter Oberstudienrat als Beamtenprofi der staatliche Schule sie im Unterricht durchnimmt. Warum also sollte man die Betreuung durch die Eltern, die offensichtlich funktioniert, verändern? Warum also sollte man die staatliche Betreuung nicht für die vorhalten, die sie wirklich brauchen? Viele Eltern mit behinderten Kindern klagen z. B. immer noch darüber, nicht genügend Unterstützung und Förderung für ihre Kinder zu erhalten.

Dazu ein paar Fakten, die sehr deutlich sprechen:

  • In Deutschland wurden in 2009 74,8% aller Kinder zu Hause betreut.

  • In Bayern (Quote zu Hause betreuter Kinder 79,4%) erreichen Schüler im PISA-E Test 528 Kompetenzpunkte, in Mecklenburg-Vorpommern (Quote zu Hause betreuter Kinder 49,3%) nur 492 Kompetenzpunkte (3. schlechtestes Ergebnis in Deutschland, und noch unter dem OECD Schnitt)

  • Während in den 60ern noch fast 100% aller Kinder unter 3 Jahren zu Hause betreut wurden, sinkt die Quote beständig. Gleichzeitig wird eine Steigerung von Verhaltensauffälligkeiten, Leistungsschwäche, Konzentrationsschwäche etc. beobachtet (die auf vielen Faktoren beruhen kann). Die Ärztezeitung stellte in 2011 fest: "Diese Ergebnisse bestätigen unsere Beobachtungen in der Praxis. Wir sehen immer mehr Kinder mit Entwicklungsstörungen, Konzentrationsschwächen und seelischen Problemen".

  • Einzelne Studien haben festgestellt, dass in Horten, Krippen oder KITA's betreute Kinder in gewissen Umständen sogar weniger Auffälligkeiten aufwiesen – dies wurde dann aber darauf zurückgeführt, dass im Elternhaus weniger materielle Not herrschte, weil zwei Einkommen vorhanden waren, während sich in ähnlichen Familien mit nur einem Einkommen die materielle Not auch auf die Kinder auswirkt („Hänsel & Gretel Effekt“).

Natürlich gibt es allerlei Studien, die die Unschädlichkeit von KITA's belegen. Es gibt darüber hinaus auch Studien, die für bestimmte Gruppen (z. B. Kinder von Alkoholikern, Alleinerziehenden oder anderen Risikofällen) sogar einen Vorteil in der KITA Betreuung feststellen. Genau hier würde das Grundgesetz greifen: „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ - vielleicht sogar am besten, indem man den Eltern hilft ihrer Pflicht nachzukommen, denn jemandem, der in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, schult man ja auch um und geht nicht sofort davon aus, dass er für Arbeit prinzipiell nicht mehr zu gebrauchen wäre.

Umgekehrt kann der interessierte Leser im Internet auch wissenschaftliche Studien finden, die z. B. nachweisen, dass Kinder, die in Horten, Krippen, KITA's etc. verwahrt werden, deutlich erhöhte Werte an Stresshormonen aufweisen. Andere Studien aus biologischer Sicht zeigen weitere Schädigungspotentiale für kleine Kinder auf.

Als neutraler Beobachter kann man somit relativ leicht feststellen:

  1. Alle Beiträge zum Thema gehen davon aus, dass die frühe Kindheit weniger eine Zeit des Erlernens von konkreten Fähigkeiten ist, sondern die allerwichtigste Rolle für die "geistig-seelische Grundkonstitution" (Dichgans, 1994, S. 240) spielt. Mithin sind sich alle Diskutanten darüber einig, dass Bindung, Beziehung und seelische Gesundheit im Mittelpunkt der Kinderbetreuung unter 3 Jahren stehen, nicht aber das Erlernen von Rechnen, Schreiben, Lesen etc.

  2. Niemand hat bisher für große Masse der Kinder unter 3 Jahren einen grundlegenden Vorteil der Betreuung in einer staatlichen Einrichtung (Hort, Krippe, KITA) vorgebracht oder gar nachgewiesen. Sogar harte Lobbyisten der KITA's in Deutschland wie die Entwicklungspsychologin Lieselotte Ahnert (die lange Jahre in der DDR arbeitete, promovierte und forschte) gibt in einem Interview des SPIEGEL zu: „Ein Kind, das einzig bei Mama aufwächst, wird in der Regel keinen Schaden nehmen.“ In den meisten Fällen wird davon gesprochen, dass die Betreuung in Hort, Krippe oder KITA für die Kinder keinen Nachteil brächte. Damit gehen selbst die härtesten Befürworter der staatlichen Kinderbetreuung davon aus, dass diese Betreuung bestenfalls gleichwertig zu Betreuung durch die Mutter sei.

  3. Da in der DDR Mütter quasi zur Abgabe ihrer Babies in die staatliche Betreuung gezwungen waren, liegen bereits umfassende Erfahrungen mit staatlicher Betreuung vor (siehe Johannes Pechstein 1990). Kinderärzte der ganzen DDR stellten fest, dass viele Krippenkinder unter Misstrauen, Zukunftsangst und psychischer Belastung litten. Abstumpfung und innerer Rückzug der Kinder wurden beobachtet, sowie eine schlechte Sprachentwicklung und starke emotionale Defizite - alles Erkenntnisse, die schon seit den Arbeiten von R. Spitz, B.Bettelheim u.a. bekannt sind. Diese Erkenntnisse werden von allen Beteiligten geteilt, auch Befürworter des DDR Krippensystems gehen davon aus, dass sich nur 2/3 aller Kinder in einem „guten emotionalen Zustand“ befanden. Daher wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Horte, Krippen und KITA's eine adäquate Ausstattung und insbesondere eine Konstanz bei den Betreuungspersonen brauchen. Um den bekannten Risiken für Kinder in staatlichen Einrichtungen entgegenzuwirken werden verschiedene Maßnahmen als notwendig erachtet:

  4. Qualifikation der Betreuer, Betreuungsschlüssel (Anzahl Betreuer pro Baby), Ausstattung der Einrichtung, Zusammenarbeit zwischen Betreuern und Eltern etc. Nur wenn diese Qualitätsstandards gewahrt werden, sind negative Auswirkungen wie z. B. in der DDR, in Frankreich oder Schweden nicht zu befürchten.

Wer mit Eltern zu tun hat oder selbst ein Kind hat, kennt sicherlich sowohl Fälle, bei denen Kinder in Einrichtungen verhaltensauffällig sind und kennt auch Kinder, die die Betreuung gut wegstecken. Natürlich kann man auch für jede der symptomatisch in den verschiedenen Situationen staatlicher Betreuung (DDR, Schweden, Frankreich, USA) bisher aufgetretenen negativen Effekte vorbringen, dass es spezifische, evtl. nicht mit der staatlichen Betreuung zusammenhängende andere Ursachen geben kann.

Unbestreitbar ist aber, dass mit der massenhaften Einführung staatlicher Kleinst- und Kleinkindbetreuung ein Risiko entsteht, eine durch keine Studie zu eliminierende Gefahr, dass unerwünschte Effekte für die Kinder auftreten. Während wir wissen, was wir an der Erziehung und Pflege der Kinder durch die Eltern haben, können wir eben nicht voraussehen, wie sich die staatliche Verwahrung auf die Kinder auswirken wird. Es ist ein Experiment, das gut ausgehen kann, das aber auch viele Menschen für ihr Leben ins Unglück stürzen könnte.

Offensichtlich schaffen wir also durch unsere milliardenschweren Investitionen eine Infrastruktur:

  • die dauerhaft hohe Kosten verursachen wird,

  • unter Umständen unter Finanzierungslücken leiden wird (siehe Pflegeversicherung),

  • die viele Menschen in den Staatsdienst zieht, und anfällig für Fehlsteuerung und falsche Anreize ist,

  • die in den Horten, Krippen und KITA's, die heute errichtet werden, in einigen Jahrzehnten für die aus den Gesamtschulen bekannten Probleme der Überalterung der Betreuer sorgen wird. und dabei vor allem: für die Kinder keinerlei Vorteil gegenüber der Betreuung durch die eigene Mutter bietet.

Was wir in puncto dieser Infrastruktur heute schon wissen:

  • durch die demographische Entwicklung werden wir in Zukunft deutlich weniger Kinder haben als heute. Bei den bereits vorhandenen Betreuungseinrichtungen für 3-6 jährige wird es eine Schrumpfung des Bedarfs um rund 20% geben.

  • Selbst wenn man den 2009 erhobenen Elternwunsch nach Betreuung für Kinder von 0 – 6 Jahren zugrunde legt und für jeden einzelnen Wunsch einen Betreuungsplatz schafft, so ergibt sich bis 2020 ein Überangebot, schlicht da die Kinder fehlen.

  • In den Folgejahren nach 2020 wird die Zahl der Kinder im Alter von 0-6 Jahren weiter sinken – umgekehrt wird es ein Überangebot an Betreuungsplätzen, staatlichen Betreuern und Verwaltungseinrichtungen geben.

Nur unter der Annahme, dass sich der Betreuungsbedarf in die Richtung der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR entwickelt, kann für 2020 das Angebot als halbwegs bedarfsgerecht gelten (hier gäbe es dann in einigen Fällen sogar immer noch Engpässe). Jenseits von 2020 ist ein Überangebot, Leerstand und Kapazitätsüberschuss an staatlicher Betreuung auf jeden Fall gegeben.

Nur unter der Annahme, dass Familien zu einer massenhaften Betreuung in staatlichen Horten, Krippen und KITA's gebracht werden können, ist eine Auslastung bis 2030 möglich.

Das zeigt sehr deutlich: der Staat geht davon aus, dass er das Volk in die gewünschte Richtung verändern kann. Der Ausbau der Infrastruktur folgt nicht einem entstehenden Bedarf, sondern durch die Vorhaben des Staates soll sich das Verhalten des Volkes verändern.1

Es wird eine teure Infrastruktur geschaffen, die ausgelastet und finanziert werden muss – gegenüber der natürlichen Betreuung durch die Eltern, die sich automatisch an den Bedarf anpasst.

Unter diesem Gesichtspunkt müsste eigentlich ALLES Geld in die Finanzierung der Betreuung durch die Eltern zu Hause fließen: das Kind hat eine Betreuungsperson, die garantiert im Alter seiner Mutter ist (nicht einen „Betreuungsgreis“, z. B. einen KITA Betreuer, der im Jahr 2035 als 66-jähriger ein Kleinstkind betreuen soll), eine auf die individuellen Bedürfnisse eingerichteten Aufenthaltsraum (und kein heruntergewirtschaftes öffentliches Bauwerk analog der vergammelten Grundschulen aus den 70ern) und Kosten fallen nur an, wenn auch wirklich ein Kind zu betreuen ist, es muss nicht für leere Gebäude (siehe Fall einer leerstehenden KITA, die in ein Obdachlosenheim umgewandelt werden sollte) und nicht ausgelastete unkündbare Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gezahlt werden.

Nicht zuletzt sollten wir auch an die Erfahrungen nach der Einführung der professionellen Altenpflege denken. Auch hier wurde die häusliche Pflege nach der Institutionalisierung durch eine von „Profis“ durchgeführte Pflegeindustrie ersetzt. Auch hier musste nach der Einführung lange dafür gestritten werden, dass auch für Pflege zu Hause Leistungen bezahlt werden – ganz analog dem Betreuungsgeld für Kinder. Und trotz der Erkämpften Anerkennung und Förderung der häuslichen Pflege: heute klagen wir über 140.000 festgeschnallte Pflegefälle, die sich wundliegen, in 7 Liter Windeln verpackt werden und in den Pflegeheimen vereinsamt sterben. Neben den Pflegeskandalen wird immer wieder bemängelt – was fast allen Pflegefällen fehlt, ist Zuwendung und Beziehung. Würde es daran in der Pflege der Kleinst- und Kleinkinder fehlen, wäre dies ein Desaster für Menschen, die ihr ganzes Leben noch vor sich haben!

Wenn also staatliche Betreuung keinen Vorteil gegenüber der in aller Welt seit Jahrtausenden praktizierten und grundgesetzgemäßen Erziehung und Pflege zu Hause bietet, und obendrein massive Risiken mit Bezug auf Auswirkungen auf die Kinder, Finanzierung und Auslastung in der Zukunft mit sich bringt, stellt sich die Frage: Warum dann das Ganze?

Die sog. „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“

An dieser Stelle wird in der Diskussion häufig ein zweites Argument verwendet, dass aber ebenso wie das Argument des „Kindeswohls“ die tatsächlichen Absichten von Verwaltung, Parlament und Regierung nur verschleiern soll: KITA-Betreuung ermögliche die Gleichberechtigung von Mann und Frau, alternativ häufig auch als „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ vorgebracht (was suggeriert, dass in der Vergangenheit entweder Eltern keinen Beruf gehabt haben oder der Beruf unter der Familie gelitten hätte u. U.).

Diese Argumentation funktioniert aber nur, weil stillschweigend davon ausgegangen wird, dass es unterschiedlich „wertvolle“ Arbeit gibt, so als hätten Eltern zu Hause im wesentlichen Däumchen gedreht oder Löcher in die Luft geschaut:

  • Die wirkliche, echte Arbeit, also die einzige Arbeit, die zählt, ist die bezahlte Erwerbsarbeit, möglichst als Vollzeit oder mehr als Vollzeiterwerbstätigkeit (bewundernd wird von Rechtsanwältinnen gesprochen, die mit mehr als 90 Arbeitsstunden pro Woche in einer internationalen Kanzlei Karriere gemacht haben).

  • Eine minderwertige Form von Arbeit ist die Teilzeitbeschäftigung. Schon in der Statistik wird dies heute als „atypische Beschäftigung“ diskreditiert und sogar die (früher eher konservative) linke Tageszeitung „Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ“ schreibt über diese minderwertige Arbeit, dass es sich um eine „Falle“ für Frauen handele (für Männer nicht?).

  • Vollends inakzeptabel und nicht anerkannt ist die Arbeit als Erzieher der eigenen Kinder, als Hauswirtschaftskraft im eigenen Haushalt oder die ehrenamtliche Betätigung im Sozialbereich, in Schule, Kirche oder Vereinen.

Durch die permanente Verbreitung dieser Hierarchie von Arbeit, der Unterteilung in „gute“ und „akzeptierte“ Arbeit und wertlose Arbeit, die quasi den Status eines „sinnlosen“ Hobbies hat, kann der Hebel bei Eltern angesetzt werden. Würde man davon ausgehen, dass die zuhause geleistete Arbeit den gleichen Stellenwert hätte wie die (häufig frustrierende und krankmachende) gewerbliche Arbeit, wäre das Ziel bereits erreicht! Nach dieser perversen Logik ist eine Frau, die den Beruf einer Betreuerin in der Krippe ausübt und fremde Kinder betreut, die eigenen aber betreuen lässt in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf angekommen, die Frau, die ihre eigenen Kinder betreut aber nicht: Die nicht-gewerbliche Arbeit (bzw. die Arbeit auf die keine Steuer gezahlt wird) wird in der öffentlichen Meinung entwertet – selbstbestimmtes Leben als Familie: Fehlanzeige. Die taz (die sonst soviel Wert auf ein freies und selbstbestimmtes Leben legt und viel Verständnis z. B. für Punker äußert, die keiner Arbeit nachgehen möchten), schreibt, dass es sich bei der Kinderbetruung um eine Falle handelt, die direkt in die Altersarmut führe: die einzige Alternative – beide Eltern so früh wie möglich so langandauernd wie möglich in gewerbliche Erwerbsarbeit zwingen.

Wenn Unternehmen und Verwaltung/Regierung dann „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ proklamieren, meinen beide tatsächlich: es gibt keinen Grund mehr, sich der bezahlten Erwerbsarbeit zu entziehen. In gleichem Maße wird ein quasi-moralischer Druck auf die Eltern ausgeübt, der sich uniform durch alle Medien zieht: wenn schon der Staat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Vordergrund stellt und zur staatlichen Aufgabe erklärt, wenn schon soviel in die Ausbildung von „Humankapital“ investiert wurde – wer darf sich da der entlohnten Erwerbsarbeit entziehen? In dieser Lesart wird eine studierte Mutter zur „Verschwenderin von Volksvermögen“, denn sie stellt ihr vom Staat finanziertes Studium nicht in den Dienst der Wirtschaft und des Staates.

Das Argument wird auch gerne von Feministinnen aufgegriffen. In vielen Fällen ist eine „Mutter“ das erklärte Feinbild der Feministinnen (siehe Blog „Fuckermothers“). Die gewerbliche Erwerbsarbeit wir hier zum Mittel im Kampf um die Gleichberechtigung verklärt. In diesem Zuge werden immer und immer wieder Quoten von männlicher und weiblicher Erwerbstätigkeit (natürlich nur entlohnter gewerblicher Erwerbsarbeit), von unterschiedlichen Gehältern, von unterschiedlicher Bezahlung etc. pp. iteriert. Am Ende steht immer die Forderung, Frauen in die gewerbliche Erwerbsarbeit zu pressen, die Arbeitsverhältnisse von Frauen an die der Männer anzugleichen und die Verantwortung für Kinder in diesem Zuge an den Staat abzugeben.

Natürlich wäre eine andere Sichtweise möglich: statt sich auf einzelne Individuen zu beziehen, könnte man die Perspektive z. B. des Grundgesetzes einnehmen und die auf die Ehe gegründete Familie als Ganzes betrachten. Als eine Gemeinschaft, die in sich Aufgaben strukturiert, sich gegenseitig hilft und stützt und über die Generationen für das Glück und die Sicherheit der gesamten Familie sorgt.

Bei dieser alternativen Sichtweise kommt es nicht auf das Einkommen oder die Erwerbsarbeit eines einzelnen Individuums an, sondern auf die Leistungsfähigkeit der gesamten Familie. Das Einkommen der gesamten Familie ist für das Wohlergehen der Familie maßgeblich – nicht das Einkommen der Frau oder des Mannes oder der Kinder. Und obendrein verlangt der Staat von den Arbeitgebern, „die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ in ihren Betrieben herzustellen um so den Anstrich von einem Ausbau betrieblicher Sozialleistungen zu erwecken, während die tatsächlichen betrieblichen Sozialleistungen (betriebliche Familienferien, freie Tage für Eltern, Kinderzuschläge und Ballungsraumzulagen, Betriebswohnungen etc. fast vollständig verschwunden sind).

Faktum ist aber: der Staat und die Wirtschaft entziehen seit Jahren den Familien die Mittel, um sich als Gemeinschaft, als echte Familie zu organisieren. Während beispielsweise früher Verheiratete einen Gehaltszuschlag gegenüber Alleinstehenden erhalten haben, geht es heute überwiegend um Leistungsboni. Während es früher Kinderzuschläge im Gehalt gab, kann eine Familie heute höchstens einen Krippenplatz im betrieblichen Hort für Babies und Kleinkinder zu einem vergünstigten Preis in Anspruch nehmen.

Neben den Unternehmen, die in ihren Arbeits- und Gehaltsstrukturen den Famlien keine Wahl mehr lassen und den verordneten Gesellschaftsumbau primär zum Abbau von Lohnkosten nutzen, wirkt sich auch der Zugriff des Staates auf das Einkommen von Familien negativ aus. Schon die Erhöhung der Mehrwertsteuer, aber auch die kalte Progression trifft Familien besonders hart, so hart, dass Familienverbände schon von einem „Kampf des Staates gegen die traditionelle Familie“ sprechen. Insbesondere der Familienlastenausgleich ist quasi verschwunden. Geblieben ist mit dem Ehegattensplitting ausgerechnet die Leistung die nicht davon abhängt, ob es sich tatsächlich um einen Familie handelt (denn sie hängt nur von einem Trauschein ab) und die sich genau dann überhaupt nicht mehr auswirkt, wenn beide Ehepartner voll erwerbstätig sind und gleich viel verdienen.

Ich erkenne in all den getroffenen Maßnahmen, dass es in unserem Staat eine Lobby gibt, die den Menschen und ihrer Kraft, das Leben selbst zu gestalten, fundamental misstraut; die den Bürgern nicht zutraut, eine eigene, für sie sinnvolle Wahl zu treffen. Umgekehrt steht hinter den Maßnahmen das unbegrenzte Vertrauen in die Macht des Staates, der durch die bürokratisch überwachten Maßnahmen das Volk so gestalten kann, dass ein „gewünschter“ Zustand entsteht. Das kann man an dem bürokratischsten aller Herrschaftsmittel des Staates: den Quoten. Wie in den Fünfjahresplänen des Sozialismus werden in allen Bereichen der Familienpolitik Vorgaben in Form von Quoten formuliert, die möglichst mit Zwang erreicht werden müssen: Betreuungsquoten, Frauenquoten, Migrantenquote etc. pp.

Tatsächlich ist aber auch das feministische Argument, auf dem Weg zur völligen Gleichberechtigung wäre es ein wichtiger Schritt, Frauen in Fabriken und Büros zu gewerblicher Vollzeiterwerbsarbeit zu bringen, vorgeschoben. Zwar nutzen einzelne Lobbies die Debatte zur Beförderung ihrer Ziele eines radikalen, auf „natürlichlichem Wege“ im Volk sich nicht ergebenden Gesellschaftsumbaus, Verwaltung und Regierung nutzen diese Argumente aber nur, weil eine andere, viel dramatischere Notwendigkeit besteht.

Was aber ist das tatsächliche Ziel derjenigen, die die entsprechenden Gesetze auf den Weg gebracht haben?

Auch wenn in der öffentlichen Diskussion immer wieder über den „demographischen Wandel“ geschrieben und gesprochen wird, ist die Dimension der demographischen Katastrophe bislang noch nicht in das öffentliche Bewusstsein gedrungen.

Die stark abnehmende Erwerbsbevölkerung wirkt sich in vielen Bereichen der Wirtschaft schon heute aus, hat aber noch nicht annähernd die Dramatik entwickelt, die in den nächste 12-15 Jahren entstehen wird. Direkt betroffen sind aus Sicht des Staates vor allem die zukünftigen Steuereinnahmen. In einem Bericht zum Zusammenhang zwischen demographischer Katastrophe und dem Steueraufkommen schreiben Raffelhüschen, Bach u. a. im Auftrage des Finanzministeriums, dass trotz unterstellter Produktivitätszuwächse und dynamischer Wirtschaftsentwicklung das Steueraufkommen verglichen mit 2005 bis 2050 um über 16% sinken werden, bis 2030 um über 5%!

Interessant ist, dass sich diese Zahlen ergeben, obwohl die Studie den Trend zur Zersplitterung der Haushalte fortschreibt, also davon ausgeht, dass es immer mehr Alleinerziehende, Scheidungsopfer und Singles geben wird, die in immer mehr Kleinsthaushalten mit hohem Steueraufkommen leben werden. Die Studie kommt darüber hinaus vor allem zu dem Ergebnis, dass die Steuereinnahmen des Staates nur dann bis 2030 stabilisiert werden können (nach 2030 hilft auch das nicht mehr), wenn eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen erreicht wird. Häufig wird von der Ausschöpfung des noch brachliegenden Ressourcenpools von bislang nicht an gewerblicher Erwerbsarbeit beteiligten Frauen gesprochen und naturgemäß zählt für das Finanzamt nur die entlohnte Erwerbsarbeit, möglichst in Vollzeit.

Geht es um die Wirtschaftsentwicklung insgesamt, weiß man schon seit langem, dass die Bevölkerungsentwicklung direkt mit der Wirtschaftsentwicklung gekoppelt ist: „Umgekehrt haben Geburtenrückgänge regelmässig zu einem Rückgang in der Zahl der jungen erwachsenen Konsumenten geführt, was sich später negativ auf den Konjunkturverlauf ausgewirkt hat. […] Des weiteren ist der Geburtenausfall während des Zweiten Weltkriegs – also von 1940 bis 1945 – für die jüngere Vergangenheit bedeutsam, führte er doch zu einem abrupten Rückgang in der Zahl der jungen Erwerbspersonen, welcher die erste Nachkriegsrezession in den Jahren 1970 bis 1974 auslöste.2

Die danach einsetzende wirtschaftliche Erholung vollzog sich im wesentlichen mit dem demographischen Rückenwind des Nachkriegs-Baby-Booms, welcher zu Beginn der sechziger Jahre von dem sogenannten «Pillenknick» abgelöst wurde.“ Die Spuren im Wachstum können auf Basis der bereits in den letzten 20 Jahren nicht geborenen Kinder heute schon berechnet werden (siehe Welt vom 2. Juli 2010). Die Entwicklung wird – ohne eine Steigerung des Pools an Arbeitskräften – dramatisch sein.

Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung sind in Japan bereits seit Jahren deutlich ablesbar. Zitat: „Japan ist am Wendepunkt“, sagte Sozialministerin Kuniko Inoguchi. „Unsere sozial-, fiskal- und wirtschaftspolitischen Aufgaben sind riesig.“ In Japan zeigt sich, dass selbst Produktivitätszuwächse pro Erwerbstätigem am oberen Ende des Möglichen nicht ausreichen, um Belastungen durch Ausgaben für Rentner und entfallende Steuerzahler zu kompensieren. Die FAZ schreibt 2006: „Es gibt immer weniger Konsumenten und Arbeitskräfte.“ Die Zeit schreibt vor dem Tsunami und Fukushima: „Die Deflation wird vor allem durch die Demographie im Land angetrieben. Was Deutschland, Italien und manch andere Industrieländer in wenigen Jahren erwartet, ist in Japan bereits Realität.“ Die Folge der demographischen Katastrophe in Japan sind zum einen sinkende Steuereinnahmen (die zur gigantischen Verschuldung Japans mit beitragen), zum anderen ein riesiger Kapitalstock im Land, der innerhalb Japans aber keine Renditen mehr erwirtschaften kann und daher im Ausland investiert werden muss, was aber wiederum zur Ausblutung des japanischen Staates beiträgt.

Eine temporäre Lösung, die insbesondere der Industrie und Wirtschaft kurzfristig den Status Quo sichert, Investitionen (z. B. in Maschinen und Forschung) von Seiten der Wirtschaft minimiert und die das grundlegende Problem der demographischen Katastrophe etwas verschieben kann, ist die Ausweitung der Erwerbsbeteiligung. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden: Verkürzung der Ausbildungszeit (z. B. G8 und Verkürzung von Studien und Ausbildungszeiten),Verlängerung der Lebensarbeitszeit (Rente mit 67) sowie als größtem Hebel die Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit. (Siehe Gutachten zum demographischn Wandel im Land Brandenburg, S. 3). In der Zeit (s. o.) schreibt ein Experte Böllhoff: "Langfristig bremst vor allem die ungünstige demografische Entwicklung das Wirtschaftswachstum". Die Bevölkerung werde ab 2020 schrumpfen und im Schnitt schneller altern. Daher müssten das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise angehoben und mehr Frauen arbeiten. Gelinge dies nicht, sei selbst das moderate Wachstum von 1,0 Prozent gefährdet“.

Wie dramatisch sich die Zahl der Erwerbstätigen entwickeln wird (und das können wir schon nicht mehr ändern) sieht man an folgender Grafik:


Bisher sind wir – wie man sieht, im Vergleich zu Japan noch verhältnismäßig glimpflich davon gekommen, liegen wir bis 2015 doch nur bei einer Schrumpfung von ca. 3% der Erwerbsbevölkerung. Die Spuren im Wachstumspotential aber auch in den Steuereinnahmen sind leicht auszumalen. Besonders Prof. Herwig Birg weist seit Jahren darauf hin.

Das Problem bei der „Aktivierung des Humanpools Frau“ bisher: der Willen von Familien, beide Eltern in die Maloche der Lohnarbeit zu schicken, war eher gering. Zu groß die tatsächliche Einbuße an Lebensqualität und der Wunsch, für die eigenen Kinder das Beste zu tun und dafür auch Opfer (z. B. Konsumopfer) zu bringen. Tatsächlich war bis vor kurzem die Zufriedenheit von hauptberuflichen Müttern deutlich höher als die von Frauen in gewerblicher Lohnarbeit. Erst seit der Intensivierung der gegen die nicht versteuerte (also nicht gewerbliche) Arbeit gerichteten Propaganda auf allen Kanälen der Massenmedien, dreht sich die Selbstwahrnehmung von Eltern. 2009 konnte die Presse einheitlich melden „Vollzeitjobs machen Mütter zufrieden und glücklich“.

Der zweite Hebel zur Stabilisierung des Steueraufkommens des Staates ist die Ausweitung der privaten Nachfrage (Binnennachfrage) nach Wirtschaftsgütern, die Industrie und Dienstleistungsunternehmen produzieren und mit direkten und indirekten Steuern und Abgaben belegt sind. Da durch die schrumpfende Bevölkerung die Nachfrage eher sinkt, müssen Wege gefunden werden, weniger Menschen mehr Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen.

Verwaltung und im Schlepptau der Verwaltung die Bundesregierung verfolgen eine relativ einfache Strategie: Eine Zerschlagung von kompakten und relativ selbstständigen Familienverbänden, die einen konsolidierten Bedarf an Gütern und Dienstleistungen haben und als Verband viele Produkte und Dienste gegenseitig selbst leisten, zugunsten von isolierten und individualisierten Personen, die bezahlte Erwerbsarbeit leisten, umgekehrt aber auch viele Produkte und Dienstleistungen bei Unternehmen kaufen müssen. Mithin eine Umgestaltung der Gesellschaft auf Basis der kurzfristigen Bedürfnisse der Wirtschaft.

Ich stelle mir z. B. vor: statt eines von der Mutter preisgünstig zubereiteten Mittagessens werden Mittagessen in Kantine der Mutter, im Schulspeisesaal des ersten Kindes und in der Mittagsverpflegung des KITA Kindes verkauft. Statt des selbstgekochten Mittagessens und der Verwertung der Reste am folgenden Abend gibt es vier verkaufte Fertigspeisen der Dienstleistungsbranche!

Familien werden aber zweifach in die Zange genommen. Auf der einen Seite die zunehmende Diskriminierung gegen funktionierende Familien von Seiten der Politik und Lobbygruppen, die z.B. während der Diskussion um einen geringen finanziellen Ausgleich (Betreuungsgeld) für funktionierende Familien gegenüber Eltern, die die mit 1300-2000 Euro geförderte staatliche Verwahrung in Anspruch nehmen, einen Höhepunkt nahm, auf der anderen Seite der von der Wirtschaft auf alle Familienmitglieder ausgeübte Konsumdruck: kann ein Mensch ohne Fernreise, Auto, iPad, Restaurantbesuche, Playstation, Wellness, Kosmetik, Markenkleidung, Schuhberge, Computer etc. pp. glücklich sein? Fällt er – und vor allem die Kinder - nicht der Verachtung seiner Mitbürger anheim? Obwohl deutschlandweit ca. 70% aller Kinder erfolgreich zu Hause erzogen und gefördert werden, wurde – gegen die Norm des Grundgesetzes in Artikel 6 – von Politik und Medien massiv gegen diese Eltern polemisiert, die sich verschämt duckten und nicht einmal leise protestierten. Für mich ein Zeichen, wie sehr die Norm in der öffentlichen Meinung bereits zur verschämt verschwiegenen Abnorm geworden ist.

Der gegen Familien gerichtete Kampfbegriff „Herdprämie“ zeigt für mich deutlich, wie sehr die Generation der kinderlosen Alt-68er darum kämpft, eine neue gesellschaftliche Wirklichkeit zu konstruieren, um besonders Frauen in gewerbliche Arbeitsverhältnisse zu drängen. Alles damit durch die Steuereinnahmen die Versorgung der alten 68er Genossen im Staatsdienst weiterhin gesichert werden kann. Wie anders ist es zu erklären, dass z. B. der schwule Bürgermeister von Berlin, Wowereit, der sein Gehalt von den Erwerbstätigen heute und seine Pension unausweichlich von den Kindern anderer Leute erhalten wird, besonders gegen das Betreuungsgeld wettert.

Mit der Abschaffung der Gehaltsdifferenzierung nach familiärer Situation, dem Abbau des Familienlastenausgleichs und dem Reallohnverlust, der in einer Familie immer mehrere Personen trifft und sich so multipliziert, ist es einer Familie heute effektiv kaum noch möglich von einem Gehalt zu leben - geschweige denn, sich ein Haus zu kaufen oder den von der Wirtschaft geweckten Konsumbedürfnissen für alle (Eltern und Kinder) nachzukommen. Die Option, dass eine Familie sich dafür entscheiden könnte, dass ein Partner in der Familie unbezahlt arbeitet, während der andere Partner einer gewerblichen Erwerbsarbeit nachgeht, wird dadurch unmöglich, dass sie von einem Einkommen garnicht nicht leben kann; und diese ökonomische Notlage wird von Wirtschaft und Politik durch Maßnahmen zur Herbeiführung der „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ getarnt. Das Familien mit traditioneller Rollenverteilung zufriedener sind, glücklichere Frauen und Männer und vor allem auch glücklichere Kinder bergen wird geflissentlich verschwiegen.

Dass durch die Belastungen einer doppelten Berufstätigkeit auch die Beziehung der Ehepartner geschädigt werden kann (siehe „Scheidung: was wissen wir heute über die Ursachen“) und bei doppelt Berufstätigen auch die Scheidungsquoten entsprechend hoch sind, ist eher im Sinne von Bürokratie und Wirtschaft. Nach einer Scheidung kann die Industrie eine zusätzliche Wohnung, einen zweiten Kühlschrank etc. bereitstellen und darf diesen dann auch immer wieder mit vergleichsweise teureren Einzelportionen an Fertigessen füllen. Auf das alles fallen natürlich Steuern an, über die sich unser Finanzminister (und natürlich die diversen Beamten und angestellten Bürokraten, Sozialarbeiter, Genderbeauftragten und Erzieher) freuen dürfen. Dass auch dies den Kindern schadet, ist offensichtlich.

Auch die Kommunen – die als Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen den direktesten Einfluss auf Umfang und Angebot von Kinderbetreuung haben – fürchten sich vor allem vor den sinkenden Steuereinnahmen durch eine Abnahme der Personen in gewerblicher Erwerbsarbeit. Während die Infrastruktur der Kommunen sich nur schwierig auf sinkende Bevölkerungszahlen einstellen kann und ein Personalabbau im öffentlichen Dienst nur sehr schwer möglich ist, stehen steigenden Lasten für eine immer ältere Bevölkerung entsprechend sinkende Einnahmen gegenüber. Auch hier wird als eine Möglichkeit der Verzögerung der Katastrophe die Steigerung der doppelten Erwerbsarbeit von Familien gesehen. Weil aber Familien in denen beide Ehegatten einer gewerblichen Erwerbsarbeit nachgehen, statistisch weniger Kinder haben als Familien, in denen ein Ehegatte gewerblich arbeiten muss, der andere Ehegatte aber in der Familie arbeitet.

Fazit:

Beim Ausbau der staatlichen Verwahrung von Kindern geht es also weder darum, Frauen die Gleichberechtigung zu ermöglichen, noch darum, Kindern eine möglichst gute und effektive Förderung zukommen zu lassen – es geht einzig und allein darum, die Absatzmöglichkeiten der Wirtschaft zu schützen und gegen den demografischen Trend auszubauen und die Steuereinnahmen des Staates zu erhalten.

Verglichen mit den ca. 50 Mrd. Euro pro Jahr, die der Staat an Steuern aus der Erhöhung der Frauenerwerbsquote quetschen will (direkte Steuern gezahlt von den Frauen, höheres Aufkommen durch niedrigere Ehegattensplittingeffekte, zusätzlicher Verbrauch wegen der Erwerbsarbeit) nehmen sich die knapp 20 Mrd. an einmaligen Gesamtinvestitionen in Horte, Krippen und KITAs wie ein kleiner Tropfen im Meer aus.

Die langfristigen Effekte sind allerdings genauso evident: mit der Steigerung der Erwerbsarbeit beider Ehegatten sinkt die Geburtenrate tendenziell weiter ab. Innerhalb weniger Jahre werden wir eine leerstehende Infrastruktur und viele unterbeschäftigte Erzieher unterhalten müssen. Im schlimmsten Fall tritt das evidente Risiko ein und es zeigen sich bei den Kindern Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten sowie seelische Probleme – was dann wieder dazu führt, dass es weniger funktionierende Beziehungen, glückliche Ehen und viele Kinder geben wird.

Alles in allem nach Gesamtschulversuchen, 68er Bewegung und der ungelösten Probleme, die sich durch das unkalkulierbare Experiment einer Massenzuwanderung ergeben3, diese Familienpolitik ein weiteres Experiment, das ein deutliches Risiko birgt, massivste gesellschaftliche Probleme zu verursachen.

Für den kurzfristigen Profit der Wirtschaft und die Versorgung des mit Bürokraten und Staatsangestellten Apparates nehmen wir das Risiko eines gesellschaftlichen Kollapses in Kauf. Anstatt wirksam gegen die demografische Katastrophe zu arbeiten, arbeiten Wirtschaft, Verwaltung und Regierung darauf hin, die ökonomische Katastrophe um 10 vielleicht 15 Jahre in die Zukunft zu verschieben. Die Kinder, die heute als Grund für den KITA-Ausbau vorgeschoben werden, müssen dann die Kurzsichtigkeit und den Egoismus der Kinderlosen, Staatsbeamten, Manager und Politiker ausbaden.

Das ist meiner Meinung nach weder sinnvoll noch vertretbar.

 

1Die Grünen schreiben hier ganz offen (Fraktionsbeschluß vom 12. Juni 2012): „Tatsächlich ist der Bedarf an Plätzen in der Kindertagespflege mit derzeit 15 Prozent gedeckt. Demzufolge müssen die Tagespflegeplätze qualitativ so verbessert werden, dass sie den Vorstellungen der Eltern besser entsprechen und sich deren Nachfrageverhalten ändert.

2Auch unter dem Begriff „Asset Meltdown“ ist die demografische Katastrophe bereits analysiert worden.

3Herwirg Birg, Gutachten Zuwanderung München, S. 20: „Bilanziert man die fiskalischen Auswirkungen der Zuwanderung auf die Einnahmen und Ausgaben des Staates, dann ist eine deutliche Umverteilung von den Einheimischen zugunsten der Zugewanderten festzustellen.“

Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 19 June 2012 )
 
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