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Solzialhilfeempfänger: Zu viel auf dem Kerbholz: Mit 62 Jahren in den Knast
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Geschrieben von Frankenpost online   
Sunday, 26 December 2004

Schon seit 1967 ist ein 62-jähriger Wirsberger in schöner Regelmäßigkeit immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Gestern wertete das Kulmbacher Amtsgericht ein vergleichsweise harmloses „Vergehen“ des Mannes als Zeichen für seine Unbelehrbarkeit. Weil der Sozialhilfeempfänger die Raten für sein Auto nicht ordnungsgemäß bezahlt hat, muss er wegen Betrugs für ein halbes Jahr hinter Gitter.

KULMBACH - Im April 2002 hatte der Wirsberger bei einem Kulmbacher Autohaus für 1500 Euro einen Wagen gekauft. Eigentlich sollte er bar zahlen, vereinbarte dann aber kurzfristig bei der Abholung des Autos Ratenzahlung. Doch diese Raten zahlte er nur teilweise oder gar nicht. Ein Teil der ersten Rate ging erst über ein halbes Jahr nach Erhalt des Fahrzeuges beim Autohaus ein. Der Angeklagte habe den Verkäufer nicht gesagt, dass er Sozialhilfeempfänger sei und Probleme bei der Zahlung haben werde, so der Vorwurf von Staatsanwalt Werner Kahler. Er habe über seine desolaten finanziellen Verhältnisse hinweggetäuscht.

Der Autoverkäufer, der als Zeuge aussagte, erklärte, auf die Ratenzahlung habe sich das Autohaus nur eingelassen, da sie den Fahrzeugbrief einbehielten. Nachdem bis Ende 2004 die Raten immer noch nicht komplett abbezahlt gewesen seien, habe das Autohaus den Wagen zurückgefordert.

Der Angeklagte beteuerte, er sei sich zwar bewusst gewesen, dass er von seiner Sozialhilfe den Wagen nicht zahlen könne. Aber mit dem Fahrzeug habe er die Chance gehabt, Aufträge als Hausmeister in verschiedenen Häusern anzunehmen, um seine Schulden bezahlen zu können. Doch dann hätten sich keine Aufträge ergeben.

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Langes
Sündenregister
gab den Ausschlag

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Sowohl Staatsanwalt Werner Kahler, als auch Richter Henry Jasef waren sich einig, dass hier ein „glasklarer Betrug“ vorliegt. Grund für die Freiheitsstrafe ohne Bewährung war allerdings die unrühmliche Vergangenheit des Angeklagten. 18 Eintragungen im Bundeszentralregister, unter anderem wegen Hehlerei, Körperverletzung, Unterschlagung, Drohung, sexuellem Missbrauch, Beleidigung und dem illegalen Besitz einer Schusswaffe gehen auf sein Konto, daneben auch einige Fälle von Betrug.

„Seit 1967 ziehen sich Verurteilungen wie ein roter Faden durch sein Leben“, meinte der Staatsanwalt. Eine Geldstrafe komme daher nicht mehr in Betracht, auch Bewährungsstrafen und das Verbüßen von Haftstrafen hätten bisher nichts gebracht. Kahler sagte, er sehe „nicht den Hauch einer positiven Sozialprognose“ und plädierte daher auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung.

Die Anwältin des Wirsbergers, Kristine Scheffler, forderte hin-gegen Freispruch. Ihr Mandant habe keine betrügerischen Ab-sichten gehabt und immer wieder nach Kräften versucht, Zahlungen zu leisten.

Doch Richter Henry Jasef hatte keinen Zweifel am Betrugsvorwurf und folgte dem Antrag des Staatsanwaltes. Außerdem habe der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schon unter Bewährung gestanden, das komme erschwerend hinzu. „Sie hätten ihren Vertragspartner auf Ihre Situation hinweisen müssen“, so der Richter. Eine Bewährung sei nach Aussagen Jasefs nicht möglich gewesen: „Ich gehe nicht davon aus, dass Sie wegen diesem Urteil nun keine Straftaten mehr begehen werden – das wäre zu blauäugig.“ T.Oe.

 
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